Praxisgebühr und BEK Hausarzt-Programm

Entsprechend der neuen Gesetzgebung müssen Sie seit 2004 vor der ersten ärztlichen Behandlung in jedem Quartal 10 Euro Kassengebühren bezahlen. Für weitere Arztbesuche benötigen Sie eine Überweisung, sonst wird die Gebühr ein zweites Mal fällig.

Diese Gebühr muss nicht bezahlt werden

›› von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr
›› bei reinen Vorsorgeleistungen (z.B. Impfungen)
›› bei Vorlage einer gültigen Zuzahlungsbefreiung

 

© Dr. Dorothea Hengstermann Dr. Petra Schulz 2009