Praxisgebühr
und BEK Hausarzt-Programm
Entsprechend der neuen Gesetzgebung
müssen
Sie seit 2004 vor der ersten ärztlichen Behandlung in jedem Quartal
10 Euro Kassengebühren bezahlen. Für weitere Arztbesuche benötigen
Sie eine Überweisung, sonst wird die Gebühr ein zweites Mal
fällig.
Diese Gebühr muss nicht
bezahlt werden
›› von Kindern
und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr
›› bei reinen Vorsorgeleistungen (z.B. Impfungen)
›› bei Vorlage einer gültigen Zuzahlungsbefreiung
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