Kostenerstattung

Seit Januar 2004 kann jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wählen, ob er lieber auf Chipkarte (Sachleistung) behandelt werden will oder auf Privatrechnung (Kostenerstattung). Damit bindet sich der Patient ab dem Zeitpunkt, ab dem er diese Vereinbarung unterschreibt, an das private Rechnungsverfahren für ein ganzes Jahr.

Bei der Kostenerstattung werden Sie wie ein Privatpatient behandelt und Sie erhalten auch entsprechend Rechnungen wie ein Privatpatient. Die Rechnungen können Sie dann der Krankenkasse vorlegen, die allerdings nur verpflichtet ist, den bisherigen Satz zu erstatten - möglicherweise aber alles erstattet.

Die Differenz kann vollständig oder teilweise durch eine sog. Restschuldversicherung bei privatene Krankenversicherern abgedeckt werden.

Der Vorteil ist eine bessere Versorgung - z.B. mit Massage, Krankengymnastik oder Akupunktur - und die Einsparung von Zuzahlungen. Auch die Auswahl der Medikamente unterliegt nicht der Richtgrößenprüfung.

Lassen Sie sich hinsichtlich der Vor- und Nachteile des Kostenerstattungsprinzips bei Ihrer Krankenkasse beraten!

© Dr. Dorothea Hengstermann Dr. Petra Schulz 2009