Kostenerstattung
Seit Januar 2004 kann jeder
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wählen, ob er lieber auf Chipkarte (Sachleistung)
behandelt werden will oder auf Privatrechnung (Kostenerstattung). Damit
bindet sich der Patient ab dem Zeitpunkt, ab dem er diese Vereinbarung
unterschreibt, an das private Rechnungsverfahren für ein ganzes
Jahr.
Bei der Kostenerstattung werden
Sie wie ein Privatpatient behandelt und Sie erhalten auch entsprechend
Rechnungen wie ein Privatpatient.
Die Rechnungen können Sie dann der Krankenkasse vorlegen, die allerdings
nur verpflichtet ist, den bisherigen Satz zu erstatten - möglicherweise
aber alles erstattet.
Die Differenz kann vollständig
oder teilweise durch eine sog. Restschuldversicherung bei privatene
Krankenversicherern
abgedeckt werden.
Der Vorteil ist eine bessere
Versorgung - z.B. mit Massage, Krankengymnastik oder Akupunktur - und
die Einsparung von Zuzahlungen.
Auch die Auswahl der Medikamente unterliegt nicht der Richtgrößenprüfung.
Lassen Sie sich hinsichtlich der Vor- und Nachteile
des Kostenerstattungsprinzips bei Ihrer Krankenkasse beraten! |